Die
Sichtbarmachung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine
bundesweite Vorgabe. Sie schließt den Gebrauch einer
geschlechtergerechten Sprache ein. Die Vorgabe ist somit
für die Stadt Bad Homburg v.d. Höhe verbindlich und kann daher nicht
Gegenstand der hiesigen Diskussion sein.